Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,– für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss kann beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) finden Sie in den Richtlinien samt Erläuterungen auf der Homepage der NÖ Landesregierung.
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html
Anträge können vom 21. Oktober 2024 bis spätestens 31. März 2025 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- Einkommensnachweis/Einheitswertbescheid
- E-Card
Achtung! Da das Buchhaltungssystem des Landes ab 01. Jänner 2025 umgestellt wird, wäre eine Beantragung im Jahr 2024 zu empfehlen, da es sonst zu längeren Wartezeiten bei der Auszahlung kommen kann.