Die Marktgemeinde Kottes-Purk möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Anschaffung
eines Hundes ab dem 1Juni 2023 meldepflichtig ist.
Folgende Unterlagen sind der örtlichen Gemeinde vorzulegen:
- verpflichtender Hundepass
- Polizze Haftpflichtversicherung (Versicherungssumme € 725.000 pro Hund
für Personen- und Sachschaden)
Weiters wird darauf hingewiesen, dass der Tod eines Hundes ebenfalls der
örtlich zuständigen Gemeinde zu melden ist – dies kann problemlos per Mail
an gemeinde@kottes-purk.gv.at oder durch einen kurzen Anruf erfolgen.
Somit wird gewährleistet, dass es zu keinem Verrechnungsfehler in der Buchhaltung
kommt.