Förderungen
Solar
Mit 19.09.2002 wurde eine Solarförderung in der Höhe von € 220,– pro Anwesen (einmalig)
beschlossen.
Die Auszahlung erfolgt ab Inbetriebnahme (nicht ab Installation) durch die Gemeinde.
Photovoltaik seit Juni 2007
Es werden Euro 100,– pro KW und max. € 500,– pro Liegenschaft und nicht für Erweiterungsanlagen bzw. zweite Anlagen ausbezahlt..
Um auf das Förderhöchstmaß bei Photovoltaikanlagen zu gelangen ist eine Restförderung (Aufzahlung) bis zu einer Höhe von € 500,– bei einer Erweiterung oder zweiten Anlage möglich.