WhatsApp-Infoservice

Nach Erteilung Ihrer Einwilligung nehmen Sie an unserem WhatsApp-Service zur Übermittlung von  BürgerInneninformationen zum Gemeindeleben teil. Dabei ist es notwendig, dass wir Ihre personenbezogenen Daten  (Telefonnummer, Name) zum Zweck des Nachrichtenversands verarbeiten. Dafür bedienen wir uns eines  Auftragsverarbeiters, der WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland,  der Ihre Daten von uns erhält.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die von Ihnen gemäß § 143 Abs. 1 TKG ivm. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO  erteilte Einwilligung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung. Die  Nichterteilung der Einwilligung hat zur Folge, dass Sie keinen Nachrichten von uns erhalten. Selbstverständlich können  Sie Ihre Einwilligung jederzeit durch Übermittlung der Nachricht „STOPP“ per WhatsApp erheben.

Datentransfer in die USA als unsicherer Drittstaat

Nichtsdestotrotz weisen wir Sie darauf hin, dass WhatsApp Teil des Facebook Konzerns ist. Innerhalb des Facebook  Konzernes werden daher auch Ihre personenbezogenen Daten in verschlüsselter Form in die USA übermittelt. Sie  wurden bereits vor Erteilung Ihrer Einwilligung informiert, dass die USA über kein den Standards der EU  entsprechendes Datenschutzniveau verfügt. Insbesondere können US-Behörden und Geheimdienste zu Kontroll- und  Überwachungszwecken auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen  rechtlich vorgehen können.

Der Europäische Gerichtshof hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss (Privacy  Shield) für ungültig erklärt. Daher existiert kein Angemessenheitsbeschluss gem. Art 45 Abs 3 DS-GVO und – sofern  die von WhatsApp eingezogenen Standarddatenschutzklauseln unzureichend sein sollten – keine geeigneten  Garantien gem Art 46 DS-GVO. Daher gilt Ihre Einwilligung zur Teilnahme am WhatsApp-Service insbesondere auch  für den Datentransfer in die USA. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist sohin Ihre Einwilligung  gemäß Art 49 Abs 1 lit a iVm Art 6 Abs 1 lit a DSGVO. 

Wir dürfen Sie aber darauf hinweisen, dass etwa die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des  deutschen Bundeslandes Saarland (saarländische Datenschutzbehörde) nach umfangreicher Prüfung festgestellt hat,  dass WhatsApp aufgrund der Ende-zu-Ende Verschlüsselung keine Kenntnis der Inhalte der Kommunikation zwischen  uns und Ihnen erhält. Die diesbezügliche Mitteilung finden Sie unter:  https://www.saarland.ihk.de/ihk-saarland/Integrale?SID=CRAWLER&MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=8141&Media.Object.ObjectType=full

Und auch in diesem Medienbericht: https://www.mittelstandswiki.de/2020/02/datenschutz-die-lfd-saarland-gibt-whatsapp-fuer-behoerden-gruenes-licht/

Ungeachtet dessen verbleibt uns festzuhalten, dass wir – abgesehen von der Verarbeitung im Rahmen der  Auftragsverarbeitung – wohl keine abschließende Kenntnis von den von und bei WhatsApp durchgeführten  Datenverarbeitungen haben. Diesbezüglich dürfen wir Sie ebenfalls auf die Datenschutz-Informationen von  WhatsApp verweisen, etwa abrufbar unter: https://www.whatsapp.com/legal/

 

WhatsApp-Gemeindekanal

Wir verwenden auch die von WhatsApp zur Verfügung gestellte Kanal-Funktion, mit welcher wir in einem von uns  erstellten Kanal Neuigkeiten teilen, Kanal-Statusmeldungen ansehen und darauf reagieren können. Nähere  Informationen zum Datenschutz für die Kanal-Funktion sowie die verarbeiteten personenbezogene Daten und die  Verarbeitungszwecke finden Sie in der ergänzenden Datenschutzrichtlinie zu WhatsApp-Kanälen:  https://www.whatsapp.com/legal/channels-privacy-policy-eea?lang=de_DE